Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Drais Mobility GmbH, nachfolgend “PeekUp”

§ 1 – Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der der Drais Mobility GmbH, Danziger Str. 28, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Rammensee, nachfolgend “PeekUp” und dem Auftraggeber in ihrer zur Zeit der Auftragsabgabe gültigen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben als Geltungsbereich unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden zum Gegenstand.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der der Drais Mobility GmbH, Danziger Str. 28, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Rammensee, nachfolgend “PeekUp” und dem Auftraggeber in ihrer zur Zeit der Auftragsabgabe gültigen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben als Geltungsbereich unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden zum Gegenstand. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs-und Lieferbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass PeekUp diese im Einzelfall explizit anerkennt.Die AGB werden von den Auftraggebern mit der Erteilung eines Auftrags anerkannt und gelten über die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn wir auf die AGB bei der Annahme weiterer Aufträge nicht mehr detailliert Bezug nehmen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. PeekUp stellt eine Plattform für die Durchführungen von Abholungen bereit.Die Nutzung der Plattform bedarf der Registrierung. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen, volljährigen natürlichen Personen erlaubt. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer hierzu bevollmächtigten natürlichen Person vorgenommen werde, die namentlich genannt werden muss.

§ 2 – Vertragsschluss

PeekUP bietet an, Gegenstände von einem vorab vereinbarten Ort und Zeitpunkt abzuholen. Mit der Annahme des Angebots, entsteht ein Vertrag zu Abholung zwischen dem Kunden und PeekUp.

§ 3 – Leistungsumfang

Die Gegenstände werden zum vereinbarten Zeitpunkt durch PeekUp abgeholt. Die Gegenstände müssen außerhalb der Räumlichkeiten des Kunden bereitgestellt werden, so dass PeekUp nicht in die Räumlichkeiten wie Wohnung etc. hineingehen muss. PeekUp transportiert die Gegenstände im Namen des Kunden auf legale Weise und beachtet dabei alle landes- und lokalen Gesetze. 
Falls die lokalen Regularien PeekUp verbieten, bestimmte Gegenstände abzuholen, so transportiert PeekUp als Stellvertreter für den Kunden die Gegenstände zu dafr/ür vorgesehen Stellen.

§ 4 – Zahlung, Stornierung und Änderung einer Buchung

Die Bezahlung muss grundsätzlich vor oder mit der Bestellung erfolgen. The Bestellung kann bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit storniert werden. In diesem Fall wird der bezahlte Betrag erstattet. Angefallene Kosten des Zahlungsverkehrs können abgezogen werden. Eine Änderung des vereinbarten Abholtermins kann bis zu zweimal kostenlos erfolgen. Eine dritte Änderung ist nicht möglich. 

§ 5 – Abnahme, Rügepflicht und Nachbesserung

Alle Beschwerden bezüglich der Abholung müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Abholung in per E-Mail an [email protected] erfolgen.

§ 6 – Haftung, Garantie und Einschränkungen

PeekUp haftet bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) haftet PeekUp auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Ausgeschlossen sind dabei insbesondere die Haftung für Folge und Vermögensschäden. Im Übrigen ist die Haftung von PeekUp auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von PeekUp.

§ 7 Geheimhaltung

PeekUp wird die ihr im Rahmendes Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. 

§ 8 Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von PeekUp, derzeit Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Verträge unterliegen hinsichtlich Ihres Zustandekommens, sowie in allen ihren Wirkungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber kaufmännischen Auftraggebern gilt der Sitz von PeekUp als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Das gleiche gilt für die Fälle, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der englischen Version dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Die deutsche Fassung hat Vorrang.


Berlin, Dezember 2020